Eingeschränkte technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 3 außerhalb des Rheins und 4 (Anhang IV der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398) · Teil II, Kapitel 3
Für Anker genügen zwei Drittel des nach Artikel 13.01 ES-TRIN errechneten Gesamtgewichts.
§ 3.04 BinSchUO2018Anh IVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen