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Zur Erledigung der laufenden Geschäfte der Kommission und zur technischen Vorbereitung der Beratungen der Kommission wird eine gemeinsame Geschäftsstelle am Sitz der Bundesregierung eingerichtet.
Der Leiter der Geschäftsstelle und sein Stellvertreter werden vom Bund im Einvernehmen mit den Ländern bestellt. Der Leiter wird vom Bund vorgeschlagen; der Stellvertreter kann von den Ländern vorgeschlagen werden.
Die Geschäftsstelle untersteht den fachlichen Weisungen des Vorsitzenden der Kommission.
Die Geschäftsstelle sorgt für die gleichmäßige und unverzügliche Unterrichtung der Mitglieder der Kommission und der Regierungschefs. Jedes Mitglied der Kommission und jeder Regierungschef kann jederzeit Auskunft verlangen und sich über die Arbeit der Geschäftsstelle unterrichten lassen.
Die Geschäftsstelle soll bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder,[3] dem Beauftragten der Konferenz der Landesfinanzminister und den Geschäftsstellen des Deutschen Bildungsrates und des Wissenschaftsrates[4] zusammenarbeiten. Auf Ersuchen des Vorsitzenden der Kommission werden die genannten Einrichtungen bei Aufgaben, die in ihren Geschäftsbereich fallen, die Geschäftsstelle der Kommission unterstützen.