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Zur nachhaltigen Herstellung der Barrierefreiheit sind folgende Grundsätze zu beachten:
Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können,
Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein,
Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein sowie
Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.
Soweit nachfolgend keine Vorgaben zu den technisch maßgeblichen Standards erfolgen, erfolgt die barrierefreie Gestaltung nach den anerkannten Regeln der Technik.
Inhalte und Bedienung sind so zu gestalten, dass sie allgemein verständlich sind.
Die in § 2 genannten Angebote, Anwendungen und Dienste der Informationstechnik sind barrierefrei zu gestalten. Dies erfordert, dass sie wahrnehmbar, bedienbar,…
Bei Websites und mobilen Anwendungen der öffentlichen Stellen des Landes wird die Erfüllung der Anforderungen an die Grundsätze zur nachhaltigen Herstellung der…
Die vier in Richtlinie (EU) 2016/2102 verwendeten Grundsätze des barrierefreien Zugangs von Websites und mobilen Anwendungen sind: Wahrnehmbarkeit, d. h., die…
Im Sinne dieser Richtlinie umfasst das Konzept des „barrierefreien Zugangs“ Grundsätze und Techniken, die bei der Gestaltung, Erstellung, Pflege und…
Der übergreifende Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen, einschließlich der für diesen Zugang relevanten IT-Komponenten, ist nach Maßgabe der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.