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Die vier in Richtlinie (EU) 2016/2102 verwendeten Grundsätze des barrierefreien Zugangs von Websites und mobilen Anwendungen sind: Wahrnehmbarkeit, d. h., die Informationen und Komponenten der Nutzerschnittstelle müssen den Nutzern in einer Weise dargestellt werden, dass sie sie wahrnehmen können; Bedienbarkeit, d. h., der Nutzer muss die Komponenten der Nutzerschnittstelle und die Navigation handhaben können; Verständlichkeit, d. h., die Informationen und die Handhabung der Nutzerschnittstelle müssen verständlich sein; schließlich Robustheit, d. h., die Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer Vielfalt von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden können. Diese Grundsätze haben auch für die vorliegende Richtlinie (EU) 2016/2102 Bedeutung.
Sie erfüllt folgende Anforderungen für einen barrierefreien Internetzugang: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
Es gibt vier Grundsätze des barrierefreien Zugangs: Wahrnehmbarkeit, d. h., die Informationen und Komponenten der Nutzerschnittstelle müssen den Nutzern in…
Obwohl die Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht für Websites und mobile Anwendungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gilt, sollte die…
Im Sinne dieser Richtlinie umfasst das Konzept des „barrierefreien Zugangs“ Grundsätze und Techniken, die bei der Gestaltung, Erstellung, Pflege und…
Die Behörde sollte sich darum bemühen, dass Websites und mobile Anwendungen, die für die Wahrnehmung der in dieser Verordnung festgelegten Aufgaben eingerichtet…
Gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Websites ihrer öffentlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.