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In den Ländern sind Jagdbeiräte zu bilden, denen Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Jagdgenossenschaften, der Jäger und des Naturschutzes angehören müssen.
Die Länder können die Mitwirkung von Vereinigungen der Jäger für die Fälle vorsehen, in denen Jagdscheininhaber gegen die Grundsätze der Weidgerechtigkeit verstoßen (§ 1 Abs. 3).
Dem Landesjagdbeirat bei der obersten Jagdbehörde sollen Vertreter der Jägerschaft, der Hegegemeinschaften, der Jagdgenossenschaften, der Landwirtschaft, der…
Bei jeder unteren Jagdbehörde wird ein Jagdbeirat gebildet. Der Jagdbeirat setzt sich zusammen aus drei Jägern, zwei Vertretern der Landwirtschaft, zwei…
Im Interesse einer engen vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Jagdbehörde, den Mitgliedsvereinen der Jägerschaft, den anderen sach- und fachkundigen…
In zusammenhängenden Jagdbezirken, die einen gemeinsamen Lebensraum für Rotwild umfassen und in dem Bewirtschaftungsgebiet für Damwild (§ 8a) sollen die…
Bei Versagung und Einziehung des Jagdscheins ist die Vereinigung der Jäger des Saarlandes zu hören. Sie kann bei der obersten Jagdbehörde beantragen, einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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