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Die Akten des Bundeskriminalamtes sollen elektronisch geführt werden.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat regelt die für die elektronische Aktenführung geltenden organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen einschließlich der einzuhaltenden Anforderungen des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Barrierefreiheit, die die Grundsätze ordnungsgemäßer Aktenführung und den Stand der Technik beachten, in Verwaltungsvorschriften.
Die Vorschriften über die elektronische Aktenführung im Strafverfahren bleiben unberührt.
Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnung die für die elektronische Aktenführung geltenden…
Werden Akten elektronisch geführt, ist für jeden Vorgang eine elektronische Akte anzulegen. Die Datenverarbeitung in und aus elektronischen Akten ist nur…
1Die Justizvollzugsbehörden können Akten auch elektronisch führen. 2Das für den Justizvollzug zuständige Ministerium wird ermächtigt, Regelungen für die…
Die Behörden des Bundes sollen ihre Akten elektronisch führen. Satz 1 gilt nicht für solche Behörden, bei denen das Führen elektronischer Akten bei…
Gefangenenpersonalakten, Gesundheitsakten oder sonstige Akten können auch elektronisch geführt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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