§ 5 BMGBGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit für die individuell zurechenbaren Leistungen in seinem Zuständigkeitsbereich
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
§ 5 BMIBGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.
§ 5 BMASBGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.