II. BKOrgErl 2013Organisationserlass der Bundeskanzlerin
Die Zuständigkeitsübertragungen schließen deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.
§ 2 Abs. 2 AutoVwVerfDG SLGesetz Nr. 1610 über die Beleihung zur Durchführung automatisierter Verwaltungsverfahren Vom 7. Februar 2007
Die Übertragung erfolgt durch Verwaltungsakt. Dieser muss Gegenstand und Umfang der Übertragung bezeichnen und einen Widerrufsvorbehalt enthalten.
XVIII. BKOrgErl 2025Organisationserlass des Bundeskanzlers
Alle Zuständigkeitsübertragungen schließen deren europäische und internationale Bezüge sowie die entsprechenden übergeordneten und Querschnittsbereiche wie…
III. BKOrgErl 2013Organisationserlass der Bundeskanzlerin
Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.