V. BKOrgErl 2021Organisationserlass des Bundeskanzlers
Dem Auswärtigen Amt wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Zuständigkeit…
IX. Nr. 2 BKOrgErl 2025Organisationserlass des Bundeskanzlers
aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes die Zuständigkeit für die internationale Klimapolitik sowie die fachliche Zuständigkeit für internationale…
IV. Nr. 2 BKOrgErl 2025Organisationserlass des Bundeskanzlers
aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes die Zuständigkeit für Kultur-, Gesellschafts- und Medienbeziehungen: deutsche Minderheiten.
XVII. BKOrgErl 2025Organisationserlass des Bundeskanzlers
Dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes werden übertragen Diese Zuständigkeiten werden von einer Staatsministerin beim Bundeskanzler wahrgenommen.
§ 2 Abs. 1 BfAAGGesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten
Das Bundesamt nimmt die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Auswärtigen Angelegenheiten wahr, die ihm durch dieses Gesetz oder andere Bundesgesetze oder auf…