XVII. BKOrgErl 2025
Dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes werden übertragen Diese Zuständigkeiten werden von einer Staatsministerin beim Bundeskanzler wahrgenommen.
1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeiten für Sportpolitik sowie für das Themenfeld Ehrenamt;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Zuständigkeit für die Engagementpolitik.