II. BKOrgErl 2025
Es erhalten
das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie;
das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Bezeichnung Bundesministerium des Innern;
das Bundesministerium der Justiz die Bezeichnung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz;
das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Bezeichnung Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat;
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Bezeichnung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend;
das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Bezeichnung Bundesministerium für Verkehr;
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Bezeichnung Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit;
das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Bezeichnung Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.