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Alle volljährigen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher erhalten eine eigene Bezahlkarte.
Minderjährige Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher, welche mit ihren Erziehungsberechtigten zusammenleben, erhalten ihre Leistungen auf die Bezahlkarte eines erwachsenen Erziehungsberechtigten.
Minderjährige Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher, welche nicht mit einem erwachsenen Erziehungsberechtigten zusammenleben, erhalten eine eigene Bezahlkarte.
Bedarfsgemeinschaften kann zum gemeinsamen Wirtschaften eine Bezahlkarte als Hauptkarte mit weiteren Bezahlkarten als Partnerkarten zugeteilt werden.
Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dienstleistungen und Sachleistungen werden…
sich die Leistungsberechtigung von den Leistungsberechtigten nachweisen lässt.
Die zuständige kommunale Behörde kann abweichend von Absatz 1 auch für den dort genannten Personenkreis die Leistungen nach § 3 in Form der Bezahlkarte…
solange sie Dienstbezüge, Anwärterbezüge, Ruhegehalt, Witwengeld, Witwergeld, Waisengeld, Unterhaltsbeihilfe, Unterhaltsbeiträge nach den Abschnitten 2, 3 oder…
Die Leistungserbringung nach § 2 AsylbLG erfolgt in der Regel in Form der Bezahlkarte. Ausgenommen sind Leistungsberechtigte, die
Minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Haushaltsgemeinschaft leben, erhalten Leistungen nach Absatz 1 auch dann, wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.