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Bietet der Leistungspflichtige dem Leistungsempfänger zu angemessenen Bedingungen den Abschluß eines Rechtsgeschäfts an, auf Grund dessen die angeforderte Leistung fortan zu erbringen ist, und erscheint die Erfüllung des Rechtsgeschäfts hinreichend gesichert, so ist der Leistungsbescheid aufzuheben, wenn der Leistungsempfänger den Abschluß des Rechtsgeschäfts ohne berechtigten Grund ablehnt.
Der Leistungsbescheid auf Grund einer Anforderung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 gilt als bindendes Vertragsangebot des Leistungspflichtigen. Eine Annahme des Angebots…
Eine Anforderung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 bis 6 bewirkt nicht, daß Rechtsverhältnisse erlöschen, die den Leistungspflichtigen gegenüber Dritten zur Nutzung…
Bis zur Annahme oder Ablehnung des Angebotes nach Absatz 4 treffen den Unternehmer die Unterlassungspflichten nach § 5 Abs. 2.
Ein wörtliches Angebot des Schuldners genügt, wenn der Gläubiger ihm erklärt hat, dass er die Leistung nicht annehmen werde, oder wenn zur Bewirkung der…
Das Verbot in Absatz 1 gilt unbeschadet der Erfüllung bis zum 21. März 2015 von einer Verpflichtung aus einem Vertrag, der vor dem 20. Dezember 2014 geschlossen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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