Erwägungsgrund 1 32014R1351
Mit der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates werden bestimmte im Beschluss 2014/386/GASP vorgesehene Maßnahmen umgesetzt, insbesondere Beschränkungen für Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol und für die Bereitstellung von Finanzmitteln oder finanzieller Unterstützung für die Einfuhr derartiger Waren sowie Handels- und Investitionsbeschränkungen in Zusammenhang mit Infrastrukturprojekten in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation, Energie und Ausbeutung von Erdöl-, Erdgas- und Mineralreserven.