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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig tritt für die in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis St. Ingbert vom 2. Juni 1970 (Amtsbl. S. 631) außer Kraft. Anlage zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Zwischen Bliesdalheim und Herbitzheim“(N 6809-303)