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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bliesaue zwischen Blieskastel und Bliesdalheim“ vom 1. Juni 1993 (Amtsbl. S. 654) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen treten gleichzeitig die „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis St. Ingbert“ vom 2. Juni 1970 (Amtsbl. S. 631) sowie die „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete für das Kreisgebiet Homburg (Saar)“ vom 12. Dezember 1973 (Amtsbl. S. 867) in der jeweils geltenden Fassung außer Kraft. Anlage [Red. Anm.: Zusätzlicher Text zur Grafik] Anlage zur Verordnung über das Naturschutzgebiet “Bliesaue zwischen Blieskastel und Bliesdahlheim” (N 6709-302)