Anlage BMFSVZustAnO
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 3638)
Die örtliche Zuständigkeit der Service-Center richtet sich danach, welche Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes zuletzt für die Besoldungsbearbeitung zuständig war.
Abweichend hiervon ist das Service-Center Stuttgart zuständig für ehemalige Berufssoldaten, die aus der ehemaligen Volksmarine der DDR übernommen wurden und von der Außenstelle Kiel Dienstbezüge erhalten haben, sowie ihre Hinterbliebenen.
Übergangsregelung für am 1. Juli 2013 vorhandene Versorgungsempfänger:
Für Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung West erhalten haben, ist das Service-Center Düsseldorf und für Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung Süd erhalten haben, das Service-Center Stuttgart zuständig.