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Meldebehörden im Sinne des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), in der jeweils geltenden Fassung, sind die Gemeinden. Sie erfüllen die Aufgaben nach diesem Gesetz oder sonstigen Rechtsvorschriften als Auftragsangelegenheiten nach Weisung der zuständigen Behörden.