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Diese Verordnung regelt
den Betrieb und die Nutzung einer technischen Landesinfrastruktur für die landesinternen und Ländergrenzen überschreitenden elektronischen Datenübermittlungen (Datenübertragungen) der Meldebehörden untereinander und der Meldebehörden mit Behörden und anderen öffentlichen Stellen nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 2a des Gesetzes vom 20. Juni 2015 (BGBl. I S. 970) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, und des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes sowie den Betrieb und die Nutzung des Sächsischen Melderegisters (SMR),
die regelmäßige Übermittlung von Daten nach § 3 Absatz 1 und 2 des Bundesmeldegesetzes an Behörden des Freistaates Sachsen sowie
den automatisierten Abruf von Daten nach § 3 Absatz 1 und 2 des Bundesmeldegesetzes durch Behörden, andere öffentliche Stellen und Gerichte des Freistaates Sachsen sowie seiner Aufsicht unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Bei regelmäßigen Datenübermittlungen und automatisierten Abrufen nach den Abschnitten 4 und 5 ist der Datensatz für das Meldewesen (Einheitlicher Bundes-/Länderteil [DSMeld]) zu Grunde zu legen. Dieser ist beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz archivmäßig gesichert niedergelegt und der Öffentlichkeit zugänglich. Er kann beim Bundesverwaltungsamt, Barbarastraße 1, 50735 Köln, bezogen werden.
Die SAKD darf Behörden, anderen öffentlichen Stellen und Gerichten des Freistaates Sachsen sowie seiner Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des…
Für die Aufgaben nach Satz 1 ist die SAKD als Meldebehörde im Sinne des Sächsischen Meldegesetzes zuständig.
Für das Verfahren der elektronischen Datenübermittlung (Datenübertragung) zwischen den Meldebehörden des Landes ist die Erste…
| frühere Namen | 0203,
Dem § 1 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Sie erteilen Melderegisterauskünfte, wirken bei der Durchführung von Aufgaben anderer Behörden oder sonstiger…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.