BmTierSSchV — InhaltsübersichtAbschnitt 2 Innergemeinschaftliches Verbringen›Unterabschnitt 1 Anforderungen an das innergemeinschaftliche VerbringenGesetzBundgeltende Fassung§ 14a BmTierSSchVVerordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren · Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 § 14§ 14b (weggefallen) § 14§ 14b