BmTierSSchV — InhaltsübersichtAbschnitt 2 Innergemeinschaftliches Verbringen›Unterabschnitt 1 Anforderungen an das innergemeinschaftliche VerbringenGesetzBundgeltende Fassung§ 14b BmTierSSchVVerordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren · Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 § 14a§ 15 (weggefallen) § 14a§ 15