BmTierSSchV — InhaltsübersichtAbschnitt 7 SchlussvorschriftenGesetzBund§ 43a BmTierSSchV(weggefallen)Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren · Abschnitt 7 § 43§ 44 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 43§ 44