§ 46 TierSchNutztVVerordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung
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§ 17 BSAVfVVerordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
(Inkrafttreten)
§ 43 Abs. 2a TierGesGGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
Bis zum Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 4
§ 2 BmTierSSchVBegriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind