Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es ist verboten, Tiere der in Anlage 5 Spalte 1 genannten Arten innergemeinschaftlich zu verbringen, wenn sie die dort für sie in Spalte 2 festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
das Verbringen bestimmter Tiere aus dem Inland in einen anderen Staat zu verbieten,
sind mit Tieren aus einem Betrieb nach Nummer 1 in Kontakt gekommen oder
für Landtiere, Wassertiere und sonstige Tiere, für tote Tiere und Teile von Tieren sowie für Erzeugnisse, Gegenstände und Stoffe nur, soweit nicht durch…
der hinsichtlich der zu verbringenden Arten keinen Verbringungsbeschränkungen gemäß Artikel 55 Absatz 1, Artikel 61 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 62, Artikel 65…
Das innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren und Waren ist ferner verboten, wenn und soweit von der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.