Erwägungsgrund 126 32016R0429
Soweit technisch, praktisch und finanziell machbar, sollten technologische Entwicklungen dazu genutzt werden, die Verwaltungslasten im Zusammenhang mit Bescheinigungen und Meldungen für die Unternehmer und die zuständigen Behörden zu verringern, indem durch Informationstechnik Papier-Dokumente ersetzt und Meldungen vereinfacht werden, und indem diese Informationstechnik soweit möglich als Mehrzwecktechnik verwendet wird.