§ 9 BmTierSSchVGenehmigungspflichtiges Verbringen
Das innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren und Waren nach Anlage 4 Abschnitt I und II Nr. 1 bis 6 aus anderen Mitgliedstaaten bedarf der Genehmigung. Dies…
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a TierGesGGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
von einer Anmeldung, von einer Genehmigung, von der Erfüllung von Informationspflichten, vom Vorstellen bei der zuständigen Behörde oder von einer Untersuchung,
§ 24 BmTierSSchVGenehmigungspflichtige Einfuhr
Die Einfuhr von Tieren und Waren nach Anlage 4 bedarf der Genehmigung.
§ 13 Abs. 5 BmTierSSchVVerbringen aus anderen Mitgliedstaaten
(weggefallen)
§ 15 Abs. 1 BmTierSSchVZulassungsbedürftige Betriebe
Tiere und Erzeugnisse der in Anlage 7 Teil 1 Spalte 1 genannten Arten oder Verwendungszwecke dürfen nach anderen Mitgliedstaaten nur verbracht werden, wenn sie…