§ 22 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BmTierSSchVGenehmigungsfreie Einfuhr
für die betreffenden Tiere oder Waren und den jeweiligen Verwendungszweck in einem nicht unmittelbar geltenden Rechtsakt vorgeschrieben ist, den die Europäische…
Art. 229 Abs. 1 Buchst. a 32016R0429VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Sie stammen aus einem Drittland oder Gebiet, das gemäß Artikel 230 Absatz 1 für die betreffende Art und Kategorie von Tieren, Zuchtmaterial oder den…
§ 27 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BmTierSSchVEinfuhruntersuchung
die Ware eine Mindestzeit, nicht länger als eine Höchstzeit und unter Bedingungen zwischengelagert wird, die jeweils in einer Maßnahme vorgeschrieben sind, die…
Art. 239 Abs. 2 32016R0429VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission erlässt gemäß Artikel 264 in Bezug auf die besonderen Bestimmungen nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels delegierte Rechtsakte hinsichtlich…
Art. 230 Abs. 1 Buchst. a 32016R0429VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (Text von Bedeutung für den EWR)
die Veterinärvorschriften des betreffenden Drittlands oder Gebiets und die Bestimmungen über den Eingang in dieses Drittland oder Gebiet , die für Tiere,…