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Den Leiter des Geschäftsbereichs Bundesbau im LBL und dessen Vertreter bestellt das Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Über die jeweilige personelle Besetzung der übrigen für den Bund tätigen Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Bundesbau wird der Bund unterrichtet.