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Der Bund überträgt im Wege der Organleihe die Erledigung seiner Bauaufgaben (Hochbau- und Verteidigungsbauaufgaben) im Bereich des Saarlandes dem Landesamt für Bau und Liegenschaften (LBL) und die Leitung dieser Aufgaben einer Stelle (Geschäftsbereich Bundesbau) im LBL, die ihre in der Anlage 1 beschriebenen Aufgaben funktional unabhängig von der Leitung des Amtes wahrnimmt. Der Geschäftsbereich Bundesbau wird dem Direktor des LBL direkt unterstellt. Größe, Organisation und Qualifikation des Geschäftsbereichs Bundesbau ergeben sich aus der Anlage 2. Die Anlagen werden Bestandteile des Verwaltungsabkommens.