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Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und das Bundesministerium der Verteidigung haben jeweils im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit die Fachaufsicht über die Erledigung und die Leitung ihrer Bauaufgaben. Fachliche Weisungen sind an den Geschäftsbereich Bundesbau im LBL zu richten. In Fällen besonderer Bedeutung sowie in Angelegenheiten allgemeiner Art wird das Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten mit Abdruck unterrichtet.