Verwaltungsabkommen über die Erledigung von Bauaufgaben des Bundes zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (nachstehend "Bund" genannt) und dem Saarland, vertreten durch das Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten (nachstehend "Land" genannt) vom 21. Mai/2. Oktober 2002
Für Schäden, die dem Bund aus fehlerhaftem Verhalten von Landesbediensteten entstehen, leistet das Land in dem Umfang Ersatz, wie es seinerseits bei entsprechenden Schäden im eigenen Aufgabenbereich nach den maßgeblichen Vorschriften und Anwendungsgrundsätzen Ersatz erlangt.
§ 4 BMVBWKostVerwAbk SL
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