Verordnung über die modifizierte Anwendung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Diese Verordnung gilt für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
§ 1 BMVg-ArbSchGAnwV
§ 1 BMVg-ArbSchGAnwVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen