Verordnung zur Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung und in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 BMVgVerfWDO2025uBVerfPAktV
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