§ 3 BMDVBeihÜbertrAnOAnordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse
Diese Anordnung tritt am 1. April 2025 in Kraft.
§ 4 BEVBeihAnOAnordnung des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe
Diese Anordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft.
§ 5 SVZustAnOAnordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.
§ 4 BMLEHBeihÜbertrAnOAnordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
§ 6 BMASÜZustWidVertrAnOAnordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Beamtenversorgungsgesetz, zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Altersgeldgesetz, zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Nachversicherung bei einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis, zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.