§ 21 BNatSchGGesetz über Naturschutz und LandschaftspflegeBiotopverbund, BiotopvernetzungZitatstelle…Verbindungselemente sind durch Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2, durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder…Biotopverbund, Biotopvernetzung
§ 34 BNatSchGGesetz über Naturschutz und LandschaftspflegeVerträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; AusnahmenZitatstelle…Soweit ein Natura 2000-Gebiet ein geschützter Teil von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 ist, ergeben sich die Maßstäbe für die Verträglichkeit aus dem Schutzzweck und den dazu erlassenen…Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen
§ 56 BNatSchGGesetz über Naturschutz und LandschaftspflegeGeltungs- und AnwendungsbereichZitatstelle…kann die Erklärung von Gebieten zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 auch dazu dienen, zusammenhängende und repräsentative Netze geschützter Meeresgebiete im Sinne…Geltungs- und Anwendungsbereich
§ 57 BNatSchGGesetz über Naturschutz und LandschaftspflegeGeschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von RechtsverordnungenZitatstelle…die Erklärung der Meeresgebiete zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2, einschließlich ihrer Auswahl, sind die folgenden Maßgaben zu beachten:Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Art. 2 LeStNatLSchVbg SLVereinbarung über den Schutz von Natur und Landschaft auf dem Standortübungsplatz Lebach-Steinbach (Vereinbarungsgebiet) vom 23. Februar 2017Art und Inhalt der VereinbarungZitatstelle…öffentlicher Trägerschaft des Bundes. Sie tritt an die Stelle einer Schutzerklärung im Sinne des § 20 Absatz 2 BNatSchG zum Schutz des Vereinbarungsgebietes und stellt das Gebietsmanagement gemäß der FFH-Richtlinie…Vereinbarung über den Schutz von Natur und Landschaft auf dem Standortübungsplatz Lebach-Steinbach (Vereinbarungsgebiet) vom 23. Februar 2017