BNichtrSchG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 BNichtrSchGHinweispflichtGesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln § 2§ 4 Auf das Rauchverbot nach § 1 ist in geeigneter Weise hinzuweisen. § 2§ 4