§ 5 Abs. 1 NRauchSchG SLGesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz) Vom 21. November 2007*
Verantwortlich für die Einhaltung des Rauchverbotes nach § 2 und für die Erfüllung der Hinweispflicht nach § 4 sind im Rahmen ihrer Befugnisse die Träger, die…
§ 4 Abs. 2 NiSchG NRWGesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen
Verantwortlich für die Einhaltung der Rauchverbote nach § 3 sowie für die Erfüllung der Hinweispflichten nach Absatz 1 sind im Rahmen ihrer Befugnisse a) die…
§ 4 Abs. 1 SächsNSGSächsisches Nichtraucherschutzgesetz
Verantwortlich für die Einhaltung des Rauchverbotes sind der Inhaber des Hausrechts, der Betreiber einer gewerblichen Einrichtung und deren Beauftragte.
§ 5 Abs. 1 SächsNSGSächsisches Nichtraucherschutzgesetz
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in einer rauchfreien Einrichtung raucht oder als Verantwortlicher seinen Pflichten nach § 4 Abs. 2 oder…
§ 1 Abs. 1 BMVBSBNichtrSchGZustVVerordnung zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundesnichtraucherschutzgesetz im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 5 Abs. 1 des Bundesnichtraucherschutzgesetzes, die in Einrichtungen nach § 2…