§ 2 Abs. 1 BauwAbdAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 FKrFBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 BeschMechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik/zur Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 Abs. 1 BäAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 RaumAAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Raumausstatter/zur Raumausstatterin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.