Anlage BodenlAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 2002, 1864 - 1868) Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitlicher Richtwert in Wochen im1. - 18. Monat19. - 36. Monat12341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermittelnb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung, erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen4Umweltschutz (§ 3 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesonderea)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen5Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken (§ 3 Nr. 5)a)Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen unter Einschluss des Internets für den Ausbildungsbetrieb erläutern2*) b)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösenc)Vorschriften zum Datenschutz beachtend)Daten pflegen und sichern6Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team (§ 3 Nr. 6)a)Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen4*) b)Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere technische Merkblätter, Fachzeitschriften, Fachbücher und Katalogec)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer, konstruktiver, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereitend)Bedarf an Werk- und Hilfsstoffen ermitteln, Werk- und Hilfsstoffe zusammenstellene)Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwendenf)technische Veränderungen feststellen und umsetzen 3*)g)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen, Zeitaufwand dokumentierenh)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerteni)Abstimmungen mit den am Bau Beteiligten treffenk)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen7Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen (§ 3 Nr. 7)a)Skizzen anfertigen und anwenden5*) b)Bau- und Werkzeichnungen zur Einteilung von textilen und elastischen Bodenbelägen sowie Fertigparkett und Schichtwerkstoffen lesen und anwendenc)Normen, Sicherheitsregeln, technische Vorschriften, Merkblätter, Zulassungsbescheide, Richtlinien und Arbeitsanweisungen lesen und anwendend)Materiallisten erstellene)Messverfahren auswählen und anwenden, Messgeräte auf Funktion prüfen und lagernf)Messungen des Raumklimas sowie der Zustände von Estrichen, Holz und Holzwerkstoffen durchführen, Ergebnisse protokollieren und berücksichtigeng)Leistungsverzeichnisse anwenden 4*)h)technische Unterlagen anwenden, insbesondere Materiallisten, Tabellen, Diagramme, Betriebsanleitungen, Handbücher sowie Herstellerangabeni)technische Vorgaben unter Berücksichtigung der Bausituation umsetzenk)Aufmaße anfertigen, Leistungen abrechnen8Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen (§ 3 Nr. 8)a)Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und auflösen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen4*) b)Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung veranlassenc)Leitern und Arbeitsgerüste auswählen, auf Verwendbarkeit prüfen sowie auf- und abbauend)Bereitstellung der Energieversorgung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifene)Werkstoffe, Geräte und Maschinen am Arbeitsplatz vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern und für den Abtransport vorbereitenf)Gefahrstoffe erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen, Lagerung von Gefahrstoffen sicherstelleng)bei Arbeitsunfällen erste Hilfsmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern9Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen (§ 3 Nr. 9)a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen6 b)Handwerkzeuge handhaben und instand haltenc)Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen, technische Einrichtungen anwendend)Maschinenwerkzeuge instand haltene)Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen warten 2f)Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen10Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 3 Nr. 10)a)Werk- und Hilfsstoffe auswählen, kennzeichnen, transportieren und lagern7 b)Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe und Metalle, auf Fehler und Einsetzbarkeit prüfen, Maße übertragenc)Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe und Metalle von Hand bearbeitend)Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe und Metalle mit Maschinen be- und verarbeitene)Werkstoffverbindungen herstellenf)Holzschutzmaßnahmen durchführen11Prüfen der Verlegebedingungen, Herstellen von Untergründen (§ 3 Nr. 11)a)Untergründe auf Belegreife prüfen21 b)Verfahren zur Vorbereitung von Untergründen auswählenc)Untergründe bearbeiten, insbesondere durch Bürsten, Schleifen, Fräsen und Absaugend)Fugen und Risse bearbeitene)Untergründe säubern, sperren und vorstreichenf)Fehlstellen in Estrichen ergänzeng)Altbeläge entfernen und Entsorgung veranlassenh)Spachtel- und Ausgleichsschichten herstelleni)Höhenausgleich zu angrenzenden Bauteilen herstellen 12k)Trenn- und Dämmschichten sowie Unterlagen zuschneiden und einbauen, Schüttungen einbringenl)Fertigteilestrichelemente verlegen12Gestalten und verlegen von textilen und elastischen Bodenbelägen (§ 3 Nr. 12)a)textile und elastische Bodenbeläge nach Anforderungen auswählen19 b)Klebstoffe auswählen und verarbeitenc)Gefahren von lösemittelhaltigen Stoffen, insbesondere beim Verlegen, beachtend)Haft- und Klebevliesmaterialien aufbringene)textile und elastische Bodenbeläge zuschneiden, einpassen und verklebenf)textile Bodenbeläge verspannen und verkletten 22g)Gestaltungsmerkmale bestimmen, Verlegemuster umsetzenh)Verlegerichtung bestimmen, Platten und Bahnen einteileni)Sportboden aus Elastikschichten mit Oberbelag herstellenk)Markierungen und Muster in Bodenbelägen einlegen und aufbringenl)Kunstharzbeschichtungen auftragenm)Bodenbeläge ableitfähig verlegen und Ergebnisse dokumentierenn)Fugen von elastischen Bodenbelägen fräsen und verschließeno)elastische Fugen herstellenp)Treppen und senkrechte Flächen mit textilen und elastischen Belägen beklebenq)Schablonen herstellen und Formen übertragen13Verlegen von Fertigparkett und Schichtwerkstoffen (§ 3 Nr. 13)a)Fertigparkett und Schichtwerkstoffe nach Anforderungen und Gestaltungsmerkmalen auswählen 18b)Verlegerichtung und -muster bestimmen, Flächen einteilen, Fugen festlegenc)Klebstoffe und Trennlagen auswählen und verarbeitend)Fertigparkett und Schichtwerkstoffe zuschneiden, einpassen und verklebene)Fertigparkett und Schichtwerkstoffe schwimmend verlegen, Elemente verbindenf)Markierungen aufbringeng)elastische Fugen herstellenh)Treppen und senkrechte Flächen mit Fertigparkett und Schichtwerkstoffen belegen14Behandeln von Oberflächen (§ 3 Nr. 14)a)Erstpflege bei elastischen Bodenbelägen durchführen4 b)Oberflächen vor Beschädigungen schützenc)Oberflächenbehandlungsarten festlegen und Oberflächenbehandlungsmittel auswählen 5d)Schleifmittel auswählen, Kork schleifene)Korkoberflächen versiegeln, ölen und wachsenf)Qualität von behandelten Oberflächen beurteilen15Be- und Verarbeiten von Profilen (§ 3 Nr. 15)a)Profile nach ihrer Funktion auswählen4 b)Profile für Übergänge einpassen und anbringenc)System-Sockelleisten anfertigen und anbringen 5d)Profile für Treppen anbringen16Durchführen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten (§ 3 Nr. 16)a)Verschmutzungszustand und Schäden hinsichtlich ihrer Ursachen beurteilen und dokumentieren 4b)Pflegeverfahren auswählen, Zwischen- und Grundreinigung durchführenc)Instandsetzungsverfahren auswählen, Instandsetzungsarbeiten vorbereiten und ausführend)Treppenreparaturwinkel anbringen17Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung (§ 3 Nr. 17)a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern2*) b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragenc)Arbeiten kundenorientiert durchführend)Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen und Arbeitsergebnisse dokumentieren 3*)e)Kunden hinsichtlich der Gestaltung beratenf)Kunden Gebrauchs- und Pflegeanleitungen erläutern
Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.