§ 2 BZuschV 2022Verordnung zur Festsetzung des ergänzenden Bundeszuschusses nach § 221a Absatz 3 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 BDGBAFinDVVerordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 ZStBFDVVerordnung über die Mindestanforderungen für die Bildung einer Zentralstelle des Bundesfreiwilligendienstes
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§ 12 BDBOSZertVVerordnung über das Verfahren zur Erteilung eines Zertifikats für Endgeräte durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
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