§ 4 GFDVVerordnung über die Art der Daten, die nach § 30 Absatz 1 Satz 1 und § 31 Absatz 1 Satz 1 des Bundespolizeigesetzes zur Grenzfahndung und zur grenzpolizeilichen Beobachtung gespeichert werden dürfen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 VFBAZVVerordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 BDGBAFinDVVerordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 VDVVerordnung zu Vertrauensdiensten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 BzKJBGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
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