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Die Entschädigung über die Zeitversäumnis beträgt 20 Euro für jede angefangene Stunde der aufgewendeten Zeit. Die An- und Rückfahrt wird angerechnet. Die Entschädigung wird für höchstens zehn Stunden je Tag gewährt.
Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 4 Euro je Stunde, soweit weder für einen Verdienstausfall noch für Nachteile bei der Haushaltsführung eine…
Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 7 Euro je Stunde.
Sofern die Entschädigung nach Stunden bemessen ist, wird sie für die gesamte Dauer der Heranziehung gewährt. Dazu zählen auch notwendige Reise- und Wartezeiten…
Sofern die Entschädigung nach Stunden bemessen ist, wird sie für die gesamte Dauer der Heranziehung gewährt. Dazu zählen auch notwendige Reise- und Wartezeiten…
Die Entschädigung beträgt für jede Stunde der versäumten Arbeitszeit 8,20 Euro. Die letzte begonnene Stunde wird voll gerechnet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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