§ 2 AEntschG SL
Verdienstausfall
(1)
Die Kommissions- und Ausschussmitglieder werden für ihren Verdienstausfall entschädigt.
(2)
Die Entschädigung beträgt für jede Stunde der versäumten Arbeitszeit 8,20 Euro. Die letzte begonnene Stunde wird voll gerechnet.
(3)
Ist ein Verdienstausfall nicht eingetreten, erhalten die Kommissions- und Ausschussmitglieder keine Entschädigung.