Gesetze
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Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl obliegt dem Wahlausschuss. Er setzt sich aus dem Vorsitzenden (Wahlleiter) und zwei Beisitzern zusammen, die vom Börsenrat berufen werden.
Die Zusammensetzung des Wahlausschusses ist ebenso wie alle anderen nach dieser Verordnung erforderlichen Veröffentlichungen im amtlichen Kursblatt sowie auf der Internetseite der Börse bekannt zu machen.
Der Wahlausschuss bestimmt und veröffentlicht den Wahltag sowie Ort und Zeit der Wahlhandlung.
Der Wahlausschuss ist befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der ihm nach dieser Verordnung obliegenden Verpflichtungen erforderlich ist.
Der Wahlausschuss gibt den gewählten Mitgliedern des Börsenrates Kenntnis von ihrer Wahl.
Die Wahlleitung bestimmt Ort und Zeit der Sitzungen und lädt die Mitglieder des Wahlausschusses schriftlich oder elektronisch zu den Sitzungen ein. Die…
Der Wahlausschuss bestimmt darüber, ob in einer Wahlversammlung oder im schriftlichen Verfahren gewählt werden soll. Er teilt allen Nutzerinnen und Nutzern…
Dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlausschuss obliegen folgende Aufgaben:
Der Wahlausschuss fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Wahlleitung als Vorsitzende oder Vorsitzender den…
Der Wahlausschuss stellt das Wahlergebnis fest und dokumentiert insbesondere jeweils für die Wahlgruppe
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.