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Der am 27. September 1964 gewählte Kreistag des Siegkreises wird aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Landkreisordnung gilt entsprechend.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Gemeinde Wesseling wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Die Wählbarkeit der Mitglieder der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland wird durch dieses Gesetz, das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern vom 11. März 1969 (GV. NW. S. 152) und das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve vom 11. März 1969 (GV. NW. S. 160) nicht berührt.
Der am 27. September 1964 gewählte Kreistag des Landkreises Soest wird aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Landkreisordnung findet entsprechende Anwendung.
Die am 27. September 1964 gewählten Kreistage der Landkreise Meschede und Olpe werden aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Landkreisordnung gilt entsprechend.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Herford und der am selben Tage gewählte Kreistag des Landkreises Herford werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der…
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Ahlen wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Coesfeld wird aufgelöst. § 29 Absatz 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Freckenhorst wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.