Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die am 27. September 1964 gewählten Räte der Städte Beckum, Soest und Werl werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
Der am 27. September 1964 gewählte Kreistag des Landkreises Soest wird aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Landkreisordnung findet entsprechende Anwendung.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Herford und der am selben Tage gewählte Kreistag des Landkreises Herford werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der…
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Coesfeld wird aufgelöst. § 29 Absatz 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
Der am 27. September 1964 gewählte Kreistag des Siegkreises wird aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Landkreisordnung gilt entsprechend.
Die am 27. September 1964 gewählten Räte der Städte Ahaus und Stadtlohn werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
Die am 27. September 1964 gewählten Kreistage der Landkreise Meschede und Olpe werden aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Landkreisordnung gilt entsprechend.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Sendenhorst wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.