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Die am 27. September 1964 gewählten Kreistage der Landkreise Meschede und Olpe werden aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Landkreisordnung gilt entsprechend.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Herford und der am selben Tage gewählte Kreistag des Landkreises Herford werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der…
Der am 27. September 1964 gewählte Kreistag des Landkreises Soest wird aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Landkreisordnung findet entsprechende Anwendung.
Der am 27. September 1964 gewählte Kreistag des Siegkreises wird aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Landkreisordnung gilt entsprechend.
Die am 27. September 1964 gewählten Räte der Städte Lüdenscheid und Neuenrade und der Gemeinden Halver und Kierspe sowie der am selben Tage gewählte Kreistag…
Die Kreistage der Kreise Herford und Warendorf werden aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Kreisordnung findet entsprechende Anwendung.
Die am 27. September 1964 gewählten Räte der Städte Ahaus und Stadtlohn werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.