§ 45 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b BOKraftVerordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(weggefallen)
§ 28a Abs. 3 Nr. 1 SN-19073Glücksspielstaatsvertrag 2021
auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht oder
§ 61 Abs. 2 SächsStrGSächsisches Straßengesetz
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:
§ 26 GüKGrKabotageVVerordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den…
§ 7 GebOStGebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S.…