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In den Stimmzettel werden die Bewerber aus den Wahlvorschlägen in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Familienname, Vorname, Amts- oder Funktionsbezeichnung übernommen.
Der Wähler hat auf dem Stimmzettel den Namen des Bewerbers anzukreuzen, für den er seine Stimme abgeben will.
Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.
Nach den Grundsätzen der Personenwahl ist zu wählen, wenn eingegangen ist. In diesen Fällen kann jeder Wähler nur solche Bewerber wählen, die in dem…
Nach den Grundsätzen der Personenwahl kann gewählt werden, wenn a) bei Gruppenwahl nur ein Vertreter, b) bei gemeinsamer Wahl nur ein Personalratsmitglied zu…
im Falle der Personenwahl die auf jede Bewerberin und jeden Bewerber
Die Wählerin oder der Wähler hat auf dem Stimmzettel den Namen der Bewerberin oder des Bewerbers anzukreuzen, dem sie oder er die eigene Stimme geben will.
im Falle der Personenwahl die auf jeden einzelnen Bewerber
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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