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Die Heilfürsorge wird grundsätzlich als Sachleistung gewährt. Für Zuzahlungen und Belastungsgrenzen gelten die Regelungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.
Ist für eine Leistung im Leistungsbereich des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Heilfürsorge ihre Leistungspflicht mit der…
Beamtenrechtliche Vorschriften über die Gewährung von Heilfürsorge bleiben unberührt, soweit diese Verordnung nicht umfassendere Leistungen vorsieht.
Die Kosten für die im Rahmen der Heilfürsorge zu gewährenden Leistungen werden von den jeweiligen Dienstherrn der oder des Heilfürsorgeberechtigten getragen. §…
Die Heilfürsorge wird nicht auf die Besoldung angerechnet.
Heilfürsorge wird in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, zur Gesundheitsvorsorge, zur Früherkennung von Krankheiten, zu Maßnahmen der Empfängnisverhütung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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